Arbeitsschutz-easy.de 
Mit SICHERHEIT EINFACH!

Arbeitssicherheit ? Ein MUSS

Gesetzliche Anforderungen  

Arbeitgeber sind gegenüber jedem Mitarbeitenden und auch dem Gesetzgeber für die Einhaltung des Arbeitsschutzes verantwortlich. Dabei spielt die Größe eines Betriebes keine Rolle. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2 zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung, schreiben die Details in § 2 Abs. 4 genau vor.

Die Überwachung erfolgt durch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden (staatliche Unfallkasse, Gewerbeaufsicht) bzw. nach SGB VII und DGUV Vorschriften auch durch die Aufsichtsdienste der Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften).

Jeder Betrieb im Bereich Industrie, Handel und Handwerk ist automatisch einer Berufsgenossenschaft (BG) zugeordnet. Im öffentlichen Dienst sind dies die Unfallkassen. Die Berufsgenossenschaft oder die Gewerbeaufsicht/das Amt für Arbeitsschutz kontrollieren dabei, ob der Arbeitsschutz auch wirklich erfüllt wird. Die Überprüfung kann durch schriftliche Nachfrage oder auch durch einen unangekündigten Besuch erfolgen.

Die Überprüfung umfasst bspw. die Einsicht in eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung, die Begehung des Betriebes, Begutachtung von Arbeitsmitteln und persönlicher Schutzausrüstung, von Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufen und insbesondere die Feststellung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, die zu einem Arbeitsunfall / Schadensfall führen könnten.

Deshalb benötigt jeder Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung der einzelnen Arbeitsplätze, Arbeitsbereiche oder Arbeitsverfahren. Zudem müssen Mitarbeiter regelmäßig jedoch mind. einmal pro Jahr unterwiesen werden. Arbeitsschutz funktioniert nur, wenn auch Arbeitnehmer einbezogen sind. 

Verantwortliche haben die entsprechenden Schutzmaßnahmen zu treffen und dafür sorgen, dass sie von den Mitarbeitenden eingehalten und umgesetzt werden.

Jetzt rechtssicher werden...

 



KONKRET

Wozu ist man konkret verpflichtet?

Unternehmer, die mit der Leitung eines Betriebes betraut sind, haften für Personen- und Sachschäden in Ihrem Betrieb. Deshalb ist sicherzustellen, dass die sicherheitstechnische & arbeitsmedizinische Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 durchgeführt wird.

Es besteht die Notwendigkeit dafür zu sorgen, dass...

  • Vorschriften im Betrieb umgesetzt werden
  • geeignete Personen ausgewählt, angewiesen und beaufsichtigt werden
  • Leitlinien für die betriebliche Sicherheitsarbeit vorgeben werden
  • die Einhaltung der  Vorgaben und Anweisungen sichergestellt wird
  • der Betrieb unsicherer baulicher Einrichtungen, Anlagen, Geräte, etc. unterbunden wird
  • unsichere Arbeitsweisen eingestellt werden


ARBEITSSICHERHEIT GANZ EINFACH 

Wie hilft dir arbeitsschutz-easy.de?

 Unsere Dienstleistung ist so konzipiert, dass du auch ohne großen Aufwand und mit geringen Kenntnissen die notwendigen Maßnahmen einleiten und später einfach und erfolgreich umsetzen kannst. Du wirst Schritt für Schritt durch die einzelnen Aufgaben und erhältst die notwendigen Dokumente und Informationen. Die Kombination aus Anleitungen, Fragen und einer Dokumentation ist dein Leitfaden zur sicheren Umsetzung des Arbeitsschutzes.

Interessiert?

Hier gehts zum Angebot